Voraussetzungen für betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen: Selbstbestimmt mit Service und Komfort
Betreutes Wohnen hilft Menschen, in einem Umfeld zurechtzukommen, das genau auf ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse abgestimmt ist. Es bietet Sicherheit und erlaubt ihnen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Schwierigkeiten im Alltag, deren Ursache im zunehmenden Alter liegt, müssen heute niemanden mehr an den Rand drängen. Im Gegenteil: Mit Unterstützung und Zugewandtheit schafft Betreutes Wohnen Voraussetzungen, dass sogar Menschen mit gewissen Einschränkungen ihren Weg meistern.
Auf der Suche nach Hilfen im Alltag
Die Bezeichnung Betreutes Wohnen ist rechtlich als Begriff nicht geschützt. Jeder Anbieter definiert seine Leistungen individuell. Dennoch wissen die meisten Menschen etwas damit anzufangen. Denn wenn Sie heute nach einer sicheren und selbstbestimmten Wohnform für einen nahen Angehörigen suchen, dann kommen Sie früher oder später auch auf die Möglichkeit des Betreuten Wohnens.
Die meisten Angebote richten sich nämlich an Personen, die noch nicht oder nur leicht pflegebedürftig sind. Auch für Menschen mit kleineren Einschränkungen schafft Betreutes Wohnen Voraussetzungen, das tägliche Leben zu meistern. Erreicht wird das zum Beispiel mit einer Reihe von Hilfen im Haushalt, einer sinnvollen Betätigung in der Freizeit, die Eingliederung in eine Gemeinschaft von Gleichgesinnten und natürlich auch mit grundsätzlichen Pflegeleistungen. Weil sich Ihre Angehörigen ihre Selbstständigkeit bewahren, schließt das Betreute Wohnen auch die Lücke zwischen der häuslichen Krankenpflege und dem Pflegeheim.
Wichtige Voraussetzung: Hohes Maß an Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit
Viele Senioren beginnen ab dem 60. Lebensjahr, über neue Wohnformen nachzudenken. Das bedeutet nicht, dass es für Betreutes Wohnen Altersgrenzen gibt. Aber zu diesem Zeitpunkt sind die meisten Älteren noch sehr selbstständig und legen gleichzeitig großen Wert auf Selbstbestimmtheit. Für Betreutes Wohnen sind die Voraussetzungen, mit denen sich die Vorteile dieser Wohnform für die Bewohner positiv nutzen lassen. Denn hier finden sie unter den Mitbewohnern Menschen mit gleichen Erfahrungen, Ansprüchen und Interessen.
Eines der wichtigsten Prinzipien beim Betreuten Wohnen im Alter ist es, dass Ihre Angehörigen noch vieles in ihrem Alltag selbstständig machen und bewältigen können. Denn Sie wohnen ja in einem eigenen, abgeschlossenen Wohnbereich. Der große Vorteil dabei ist, dass für den Notfall jederzeit schnell eine Unterstützung vor Ort ist und Aufgaben übernimmt.
Sonderform: Betreutes Wohnen mit einem Pflegegrad
In der Regel ist Betreutes Wohnen mit einem Pflegegrad nur bis zu einer bestimmten Grenze möglich. Bei Pflegegrad 1 etwa sind Betroffene nur in geringem Umfang in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Eine erhebliche Beeinträchtigung besteht bereits ab Pflegegrad 2. Damit ist Betreutes Wohnen nur noch dann möglich, wenn die Anlage ausdrücklich Pflege anbietet.
Betreutes Wohnen: Voraussetzungen für die Förderung
In der Regel müssen Sie die Kosten für das Betreute Wohnen Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln, wie Einkommen, Rente oder Erspartes, zahlen. Dies gilt für die Miete genauso wie für den Service und für die Wahlleistungen. Allerdings ist es unter bestimmten finanziellen Voraussetzungen durchaus möglich, dass ein Teil der Kosten von anderen Stellen übernommen wird, etwa um Nachteile auszugleichen.
Das Wohngeld als Hilfe bei wenig Einkommen wird als Mietzuschuss unter bestimmten Voraussetzungen auch für Betreutes Wohnen gewährt. Wer Leistungen vom Sozialamt bezieht, sollte vor dem Umzug ins Betreute Wohnen dort die Kostenfrage klären. Auch die Grundsicherung als eigenständige Sozialleistung für ältere Menschen hilft unter Umständen als Kostenzuschuss für den Mehraufwand. Der Antrag dafür geht an das Grundsicherungsamt beim örtlichen Sozialamt Ihrer Angehörigen.
Wichtige Einschränkungen
Für die Aufnahme in das betreute Wohnen gibt es allerdings auch Grenzen. Eine vollkommen andere Form der Betreuung benötigen Ihre Angehörigen zum Beispiel, wenn sie durch eine körperliche Behinderung eine erhöhte Grund- und Behandlungspflege, die sogenannte somatische Pflege, brauchen. Das Gleiche gilt für Personen, die aufgrund ihres Alters einen sehr hohen pflegerischen Betreuungsbedarf haben. Auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit sozialen Schwierigkeiten eignet sich das betreute Wohnen nicht.